Allgemeine
Geschäftsbedingungen


der
Firma Handelsvertretung Hoogervorst


Allgemein

Handelsvertretung
Hoogervorst mit Sitz in 50859 Köln mit der Steuernummer
223/5130/3806

Artikel 1 – Definition

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende
Definitionen benutzt:

  • a)  Der Handelskunde: jede natürliche Person, juristische
    Person oder Gesellschaft, die mit der Handelsvertretung Hoogervorst
    Handel betreibt.

  • b)  Der Geschäftskunde: jede natürliche Person,
    juristische Person oder Gesellschaft, welche gegen Entgelt die
    Handelsvertretung beauftragt für Sie zu bewerben, promoten und
    Verkäufe/Dienstleistungen zu vermitteln.

  • c)  Der Kunde: jeder Handelskunde und Geschäftskunde.

  • d)  Die Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen der
    Handelsvertretung Hoogervorst und dem
    Kunden
    in Bezug auf den Kauf, Inanspruchnahme und die Lieferung von
    Produkten oder Dienstleistungen jeglicher Art.

Artikel 2 – Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede
    Vereinbarung zwischen der Handelsvertretung Hoogervorst und dem
    Kunden. 


  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden gelten ausdrücklich nicht
    und werden hiermit ausdrücklich seitens der Handelsvertretung
    Hoogervorst abgelehnt. 


  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
    Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein,
    betrifft dies nicht die anderen Bedingungen, diese bleiben voll
    wirksam. Die Handelsvertretung Hoogervorst und der Kunde werden dann
    gemeinsam überlegen, wie evtl. ungültige Bedingungen
    entsprechend umzuformulieren oder zu ersetzen sind. 



Artikel 3 – Empfehlungen

Empfehlungen zu unseren Produkten auf Anfrage von unseren Kunden basieren immer
auf die an den Kunden ausgehändigten Informationen über das
jeweilige Produkt vom Hersteller und auf den vom Kunden mitgeteilten
Informationen, bei denen die Handelsvertretung Hoogervorst von der
Richtigkeit der Aussagen der Hersteller ausgeht.


Artikel 4 – Vereinbarung

  1. Eine Vereinbarung zwischen der Handelsvertretung Hoogervorst und dem
    Kunden kommt erst dann verbindlich zustande, wenn der Kunde eine
    aktuelle Auftragsbestätigung oder einen Vertrag unterschrieben
    hat. 


  2. Sonderregelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

  3. Mündliche Absprachen, unter anderem Zusagen von Angestellten und Mitarbeitern,

  4. sind erst nach einer schriftlichen Bestätigung von der
    Handelsvertretung Hoogervorst verbindlich.


Artikel 5 – Zahlungsbedingungen

  1. Der Geschäftskunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab
    Fälligkeit der Rechnung ohne jeglichen Abzug auf das auf der
    Rechnung angegebene Konto (IBAN) zu überweisen. Ausnahmen sind
    vorab schriftlich zu fixieren. 


  2. Der Handelskunde hat den Rechnungsbetrag vor der Auslieferung der Ware
    vollständig, ohne Abzug zu überweisen. Eine Auslieferung
    erfolgt erst nach dem vollständigen Zahlungseingang. Die
    Fälligkeit der Rechnung ist das vereinbarte Lieferdatum.
    Ausnahmen sind vorab schriftlich zu fixieren.

  3. Eine Verrechnung oder Aufschiebung der Zahlungspflicht ist nicht zulässig
    soweit es hierzu kein schriftliches Einverständnis seitens der
    Handelsvertretung Hoogervorst gibt. 


  4. Für den Fall, dass der Geschäftskunde die Rechnung nicht innerhalb
    des Zahlungszeitraums begleicht, befindet sich der Geschäftskunde
    in Zahlungsverzug und kann mit den handelsüblichen
    Verzugszinsen für den offen stehenden Betrag der
    Handelsvertretung Hoogervorst in der Rechnung belastet werden. 


  5. Alle Kosten, die der Handelsvertretung Hoogervorst entstehen um die
    Verpflichtungen der Kunden einzufordern, werden dem Kunden in vollem
    Umfang belastet, mindestens jedoch mit 15% des fälligen
    Rechnungsbetrages. 


  6. Für den Fall, dass der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum
    Auslieferungstermin beglichen hat, kann die Handelsvertretung
    Hoogervorst auch hier ab dem Fälligkeitsdatum die
    handelsüblichen Verzugszinsen für den offen stehenden
    Rechnungsbetrag veranschlagen. 


  7. Sollten der Handelsvertretung Hoogervorst außergerichtliche Kosten zur
    Einforderung eines Rechnungsbetrages entstehen, gehen diese Kosten
    ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die Höhe der außergerichtlichen
    Kosten werden von einem unabhängigen Inkasso-Unternehmen
    festgelegt. 


Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Produkte werden unter dem Eigentumsvorbehalt ausgeliefert. Das
    Eigentum der Produkte geht erst nach vollständiger Zahlung auf
    den Kunden über. 


  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht befugt diese
    Produkte an Dritte weiter zu veräußern oder zu
    übertragen. Eine Ausnahme besteht nur in der normalen
    geschäftlichen Ausübung des Kunden. 


  3. Falls der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte bei
    einem Dritten zwischenlagern möchte, hat der Kunden den Dritten
    über den Eigentumsvorbehalt der Ware zu informieren und
    darüber, dass diese Produkte bis zur vollständigen
    Bezahlung sämtlicher Kosten noch Eigentum der Handelsvertretung
    Hoogervorst sind. Daraus 


evtl. entstehende Lagerkosten und evtl. Folgekosten gehen jedoch nicht zu
Lasten der Handelsvertretung Hoogervorst.

  1. Soweit der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten
    Zahlungsfrist 
beglichen hat, hat die Handelsvertretung
    Hoogervorst das Recht die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen
    Produkten wieder in seinem Besitz zu nehmen bzw. zu halten, bis der
    Kunden den offenen Betrag, samt Folgekosten, vollständig
    bezahlt hat. 


  2. Wenn der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten
    Zahlungsfrist beglichen hat, hat die Handelsvertretung Hoogervorst
    das Recht die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkten wieder in
    seinem Besitz zu nehmen und an Dritte zu veräußern. 


  3. Sollte die Handelsvertretung Hoogervorst beschließen, die vom
    Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkte wieder an sich zu nehmen ist
    der Kunde verpflichtet, der Handelsvertretung Hoogervorst freien
    Zugang zu den Produkten zu gewähren . 


Artikel 7 – Lieferdatum

  1. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Lieferdatum, es sei denn, dass
    dieser Termin ursächlich vom Kunden oder durch höhere
    Gewalt nicht eingehalten werden kann. 


  2. Unter ursächlich vom Kunden wird auf jeden Fall verstanden, dass eine
    vereinbarte Anzahlung nicht pünktlich überwiesen wurde
    oder der Endverbraucher die Rechnung noch nicht vollständig
    überwiesen hat. 


  3. Unter höhere Gewalt fällt u.a. folgendes: Streik,
    Naturkatastrophen, behördliche Anweisungen, höhere Gewalt
    seitens der Lieferanten von der Handelsvertretung Hoogervorst,
    Epidemien, Endemien und Pandemien. 


Artikel 8 – Lieferbestimmungen

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „ab Werk“ der Firma
    Handelsvertretung Hoogervorst, Ausnahmen sind schriftlich zu
    hinterlegen. 


  2. Werden die Produkte an einen anderen Ort geliefert, regelt die
    Handelsvertretung Hoogervorst für den Kunden den Transport der
    Produkte. Die Produkte werden dann vom Transporteur an den Kunden
    ausgehändigt sobald der Kunde die Versandpapiere für den
    einwandfreien Erhalt der Ware unterzeichnet hat. 


  3. Alle Produkte, welche durch einem Transportunternehmen geliefert werden,
    müssen bei Anlieferung beim Kunden auf den einwandfreien
    Zustand geprüft werden. Ein Transportschaden ist deutlich und
    ausführlich auf den Versandpapieren zu vermerken und umgehend,
    jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, der Firma
    Handelsvertretung Hoogervorst schriftlich mitzuteilen. 
Nur so
    kann eine Reklamation beim Transportunternehmen eingereicht werden.
    Das Transportrisiko bleibt beim Käufer.

Artikel 9 – Garantie

  1. Auf Produkte, ausgenommen von Büchern, greift bei einem sachgemäßen
    Gebrauch die gesetzliche Garantie von 2 Jahren. 


  2. Auf Büchern und weiteren Printmedien gibt es keine Garantie. 


  3. Futter und Futtermittel sind beim Erhalt auf die Unversehrtheit zu
    kontrollieren und Ordnungsgemäß zu lagern. Beim Futter
    und Futtermittel gilt das MHD auf der Verpackung bei ordnungsgemäßer
    Lagerung.

Artikel 10 – Verantwortung

  1. Handelsvertretung Hoogervorst kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für
    Transportschäden. Das Transportrisiko trägt der Käufe.
    Bei der Anlieferung ist ein evtl. Schaden vom Kunden auf den
    Versandpapieren zu vermerken und innerhalb einer Frist von 24
    Stunden schriftlich der Handelsvertretung Hoogervorst zu melden um
    eine entsprechende Reklamation beim Transporteur samt
    Schadensersatzforderungen einzureichen.

  2. Handelsvertretung Hoogervorst kann nicht zur Verantwortung gezogen werden sobald
    Produkte unsachgemäß eingesetzt oder verändert
    werden. 


Artikel 11 – Rechtsform

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und daraus resultierenden
    Rechte und Pflichten basieren auf deutschem Recht. Eine Anpassung
    oder Änderung dieser AGB ́s im Kaufvertrag und anderen
    Verträgen, welche mit der Handelsvertretung Hoogervorst
    geschlossen werden, sind ausgeschlossen. 


  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der
    Handelsvertretung Hoogervorst in Deutsch zur Verfügung
    gestellt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  3. Der Gerichtsstand entspricht dem Niederlassungsort des
    Leistungserbringers. Zur Schlichtung und Auseinandersetzungen ist
    das Gericht in Köln/Deutschland zuständig, inkl. Vorbehalt
    und Möglichkeit einer höheren Berufung.