Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Firma Handelsvertretung Hoogervorst
Allgemein
Handelsvertretung
Hoogervorst mit Sitz in 50859 Köln mit der Steuernummer
223/5130/3806
Artikel 1 – Definition
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende
Definitionen benutzt:
a) Der Handelskunde: jede natürliche Person, juristische
Person oder Gesellschaft, die mit der Handelsvertretung Hoogervorst
Handel betreibt.
b) Der Geschäftskunde: jede natürliche Person,
juristische Person oder Gesellschaft, welche gegen Entgelt die
Handelsvertretung beauftragt für Sie zu bewerben, promoten und
Verkäufe/Dienstleistungen zu vermitteln.
c) Der Kunde: jeder Handelskunde und Geschäftskunde.
d) Die Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen der
Handelsvertretung Hoogervorst und dem
Kunden
in Bezug auf den Kauf, Inanspruchnahme und die Lieferung von
Produkten oder Dienstleistungen jeglicher Art.
Artikel 2 – Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede
Vereinbarung zwischen der Handelsvertretung Hoogervorst und dem
Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden gelten ausdrücklich nicht
und werden hiermit ausdrücklich seitens der Handelsvertretung
Hoogervorst abgelehnt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein,
betrifft dies nicht die anderen Bedingungen, diese bleiben voll
wirksam. Die Handelsvertretung Hoogervorst und der Kunde werden dann
gemeinsam überlegen, wie evtl. ungültige Bedingungen
entsprechend umzuformulieren oder zu ersetzen sind.
Artikel 3 – Empfehlungen
Empfehlungen zu unseren Produkten auf Anfrage von unseren Kunden basieren immer
auf die an den Kunden ausgehändigten Informationen über das
jeweilige Produkt vom Hersteller und auf den vom Kunden mitgeteilten
Informationen, bei denen die Handelsvertretung Hoogervorst von der
Richtigkeit der Aussagen der Hersteller ausgeht.
Artikel 4 – Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen der Handelsvertretung Hoogervorst und dem
Kunden kommt erst dann verbindlich zustande, wenn der Kunde eine
aktuelle Auftragsbestätigung oder einen Vertrag unterschrieben
hat.
Sonderregelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Mündliche Absprachen, unter anderem Zusagen von Angestellten und Mitarbeitern,
sind erst nach einer schriftlichen Bestätigung von der
Handelsvertretung Hoogervorst verbindlich.
Artikel 5 – Zahlungsbedingungen
Der Geschäftskunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab
Fälligkeit der Rechnung ohne jeglichen Abzug auf das auf der
Rechnung angegebene Konto (IBAN) zu überweisen. Ausnahmen sind
vorab schriftlich zu fixieren.
Der Handelskunde hat den Rechnungsbetrag vor der Auslieferung der Ware
vollständig, ohne Abzug zu überweisen. Eine Auslieferung
erfolgt erst nach dem vollständigen Zahlungseingang. Die
Fälligkeit der Rechnung ist das vereinbarte Lieferdatum.
Ausnahmen sind vorab schriftlich zu fixieren.
Eine Verrechnung oder Aufschiebung der Zahlungspflicht ist nicht zulässig
soweit es hierzu kein schriftliches Einverständnis seitens der
Handelsvertretung Hoogervorst gibt.
Für den Fall, dass der Geschäftskunde die Rechnung nicht innerhalb
des Zahlungszeitraums begleicht, befindet sich der Geschäftskunde
in Zahlungsverzug und kann mit den handelsüblichen
Verzugszinsen für den offen stehenden Betrag der
Handelsvertretung Hoogervorst in der Rechnung belastet werden.
Alle Kosten, die der Handelsvertretung Hoogervorst entstehen um die
Verpflichtungen der Kunden einzufordern, werden dem Kunden in vollem
Umfang belastet, mindestens jedoch mit 15% des fälligen
Rechnungsbetrages.
Für den Fall, dass der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum
Auslieferungstermin beglichen hat, kann die Handelsvertretung
Hoogervorst auch hier ab dem Fälligkeitsdatum die
handelsüblichen Verzugszinsen für den offen stehenden
Rechnungsbetrag veranschlagen.
Sollten der Handelsvertretung Hoogervorst außergerichtliche Kosten zur
Einforderung eines Rechnungsbetrages entstehen, gehen diese Kosten
ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die Höhe der außergerichtlichen
Kosten werden von einem unabhängigen Inkasso-Unternehmen
festgelegt.
Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt
Alle Produkte werden unter dem Eigentumsvorbehalt ausgeliefert. Das
Eigentum der Produkte geht erst nach vollständiger Zahlung auf
den Kunden über.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht befugt diese
Produkte an Dritte weiter zu veräußern oder zu
übertragen. Eine Ausnahme besteht nur in der normalen
geschäftlichen Ausübung des Kunden.
Falls der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte bei
einem Dritten zwischenlagern möchte, hat der Kunden den Dritten
über den Eigentumsvorbehalt der Ware zu informieren und
darüber, dass diese Produkte bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Kosten noch Eigentum der Handelsvertretung
Hoogervorst sind. Daraus
evtl. entstehende Lagerkosten und evtl. Folgekosten gehen jedoch nicht zu
Lasten der Handelsvertretung Hoogervorst.
Soweit der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist
beglichen hat, hat die Handelsvertretung
Hoogervorst das Recht die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen
Produkten wieder in seinem Besitz zu nehmen bzw. zu halten, bis der
Kunden den offenen Betrag, samt Folgekosten, vollständig
bezahlt hat.
Wenn der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist beglichen hat, hat die Handelsvertretung Hoogervorst
das Recht die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkten wieder in
seinem Besitz zu nehmen und an Dritte zu veräußern.
Sollte die Handelsvertretung Hoogervorst beschließen, die vom
Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkte wieder an sich zu nehmen ist
der Kunde verpflichtet, der Handelsvertretung Hoogervorst freien
Zugang zu den Produkten zu gewähren .
Artikel 7 – Lieferdatum
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Lieferdatum, es sei denn, dass
dieser Termin ursächlich vom Kunden oder durch höhere
Gewalt nicht eingehalten werden kann.
Unter ursächlich vom Kunden wird auf jeden Fall verstanden, dass eine
vereinbarte Anzahlung nicht pünktlich überwiesen wurde
oder der Endverbraucher die Rechnung noch nicht vollständig
überwiesen hat.
Unter höhere Gewalt fällt u.a. folgendes: Streik,
Naturkatastrophen, behördliche Anweisungen, höhere Gewalt
seitens der Lieferanten von der Handelsvertretung Hoogervorst,
Epidemien, Endemien und Pandemien.
Artikel 8 – Lieferbestimmungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „ab Werk“ der Firma
Handelsvertretung Hoogervorst, Ausnahmen sind schriftlich zu
hinterlegen.
Werden die Produkte an einen anderen Ort geliefert, regelt die
Handelsvertretung Hoogervorst für den Kunden den Transport der
Produkte. Die Produkte werden dann vom Transporteur an den Kunden
ausgehändigt sobald der Kunde die Versandpapiere für den
einwandfreien Erhalt der Ware unterzeichnet hat.
Alle Produkte, welche durch einem Transportunternehmen geliefert werden,
müssen bei Anlieferung beim Kunden auf den einwandfreien
Zustand geprüft werden. Ein Transportschaden ist deutlich und
ausführlich auf den Versandpapieren zu vermerken und umgehend,
jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, der Firma
Handelsvertretung Hoogervorst schriftlich mitzuteilen.
Nur so
kann eine Reklamation beim Transportunternehmen eingereicht werden.
Das Transportrisiko bleibt beim Käufer.
Artikel 9 – Garantie
Auf Produkte, ausgenommen von Büchern, greift bei einem sachgemäßen
Gebrauch die gesetzliche Garantie von 2 Jahren.
Auf Büchern und weiteren Printmedien gibt es keine Garantie.
Futter und Futtermittel sind beim Erhalt auf die Unversehrtheit zu
kontrollieren und Ordnungsgemäß zu lagern. Beim Futter
und Futtermittel gilt das MHD auf der Verpackung bei ordnungsgemäßer
Lagerung.
Artikel 10 – Verantwortung
Handelsvertretung Hoogervorst kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für
Transportschäden. Das Transportrisiko trägt der Käufe.
Bei der Anlieferung ist ein evtl. Schaden vom Kunden auf den
Versandpapieren zu vermerken und innerhalb einer Frist von 24
Stunden schriftlich der Handelsvertretung Hoogervorst zu melden um
eine entsprechende Reklamation beim Transporteur samt
Schadensersatzforderungen einzureichen.
Handelsvertretung Hoogervorst kann nicht zur Verantwortung gezogen werden sobald
Produkte unsachgemäß eingesetzt oder verändert
werden.
Artikel 11 – Rechtsform
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und daraus resultierenden
Rechte und Pflichten basieren auf deutschem Recht. Eine Anpassung
oder Änderung dieser AGB ́s im Kaufvertrag und anderen
Verträgen, welche mit der Handelsvertretung Hoogervorst
geschlossen werden, sind ausgeschlossen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der
Handelsvertretung Hoogervorst in Deutsch zur Verfügung
gestellt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand entspricht dem Niederlassungsort des
Leistungserbringers. Zur Schlichtung und Auseinandersetzungen ist
das Gericht in Köln/Deutschland zuständig, inkl. Vorbehalt
und Möglichkeit einer höheren Berufung.